Wirkung und Aufgaben
Die Versicherung schützt den Bauherrn vor den Schadensersatzforderungen des Geschädigten.
Sie untersucht, ob der Schaden vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. Eine Entschädigungsleistung gibt es nur bei Fahrlässigkeit.
Nun erfolgt die Klärung der Haftungsfrage, ob eine Entschädigung gezahlt wird und wenn ja, wie hoch die Entschädigungssumme für den Geschädigten ausfallen soll.
Bei berechtigten Schäden findet eine Wiedergutmachung statt. Bei unberechtigten oder überhöhten Forderungen wird eine Entschädigung abgelehnt.
Ist der Geschädigte damit nicht einverstanden, trägt die Versicherung während des Rechtsstreites die Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten und agiert währenddessen wie ein Rechtsschutz.
Welche Risiken sind versichert
- Personenschäden, egal ob Handwerker, Helfer oder unbeteiligte Personen wie spielende Kinder betroffen sind.
- Vermögensschäden, wie finanzielle Folgen von Personenschäden
- Sachschäden, die auf der Baustelle passieren oder von ihr ausgehen.
- Schäden durch Vernachlässigung der Auswahlpflicht, der Verkehrssicherungspflicht sowie der Überwachungspflicht.
- Die Versicherung schützt den Bauherrn vor den Schadenersatzforderungen des Geschädigten.
- Nicht sorgfältige Lagerung der Baumaterialien, eine unzureichende Beleuchtung und schlecht aufgestellte Bauzäune.
- Die Eigenleistungen des Bauherrn sind ohne die Benutzung von Baufahrzeugen mit eingeschlossen.
- Durch Baufahrzeuge und Baukräne entstehende Schäden
- Auch für Schäden, die von dem am Bau Mitwirkenden verursacht wurden, sind Sie verantwortlich.